

          Grundsätze unserer Berufsausübung
          
          leiten sich von den Grundsätzen ordnungsmäßiger
          Unternehmensberatung (BDU) ab. 
          
          
          Dazu haben wir uns verpflichtet:
          1. Fachliche Kompetenz
          Wir übernehmen nur solche Aufträge,
          für deren Bearbeitung wir die erforderlichen Fähigkeiten und
          Erfahrungen mitbringen. 
          
          2. Seriosität und Effektivität
          Wir empfehlen unsere Dienste nur dann, wenn sie
          für den Klienten Vorteile bringen.
          
          3. Objektivität, Neutralität
          und Eigenverantwortlichkeit
          Jeder UFM - Berater ist grundsätzlich eigenverantwortlich.
          Er ist unvoreingenommen, objektiv und duldet keine Einschränkungen
          durch die Erwartungen Dritter. Wir sprechen Unangenehmes aus und erstellen
          keine Gefälligkeitsgutachten. 
          
          4. Vertraulichkeit
          UFM-Berater behandeln alle internen Vorgänge
          und Informationen des Auftraggebers streng vertraulich. 
          Wir geben Referenzen nur im Einvernehmen mit den genannten Klientenadressen.
          
          
          5. Abwerbung
          UFM-Berater bieten Mitarbeitern ihrer Auftraggeber
          weder direkt noch indirekt Positionen bei sich oder bei anderen Auftraggebern
          an. 
          
          6. Fairer Wettbewerb
          UFM-Berater erbringen mit Ausnahme von Orientierungsgesprächen
          und der Erstellung von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen,
          noch bieten sie Leistungen zur Probe an.
          UFM-Berater achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen
          und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur
          mit Quellenangabe.
          
          7. Angemessene Preisbildung
          UFM-Honorare sind angemessen, eindeutig und klar
          vor Beginn der Beratung abgestimmt. Wir rechnen sowohl nach Stunden-/
          und Tagessätzen, als auch nach Festpreisen ab. Unbedingte Voraussetzungen
          eines maßgeschneiderten Festpreisangebotes ist die Erarbeitung
          einer honorarpflichtigen Potential-Analyse, die den Arbeitsumfang und
          den Schwierigkeitsgrad des Projektes erkennen lässt. Damit bleiben
          die Kosten eines Projektes für sie kalkulierbar.